生存権の自由権的側面による最低生活保障 : ドイツ連邦憲法裁判所の判例を素材として

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  • Die Garantie des verfassungsrechtlichen Existenzminimums mit abwehrrechtlicher Dimension der Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG: Aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
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Der Art. 25 Japanisches Verfassungsrecht garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, dem der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG in Deutschland entspricht. Das Recht hat zwei Dimension: einerseits ist Abwehrrecht gegen Eingriff des Staats, andererseits ist Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es gibt der ersterer Dimension insbesondere um das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums, das durch das Bundesverfassungsgericht entwicklt hat. Um den Inhalt verfassungsrechtlicher Existenzminimumsgarantie zu erklären, zerfällt der Aufsatz in vier Abschnitte. Erstens sieht die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums(Ⅰ), zweitens klärt sich durch rechtswissenschaftlichen Meinungen der Inhalt verfassungsrechtlicher Prinzipien(Ⅱ), außerdem folgt der Entwicklung von Abwehrrecht gegen Eingriff des Staats zu Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums(Ⅲ), schließlich nimmt dieses deutsche Denken in Japanische Diskussion auf(Ⅳ). Durch diese Arbeit möchte ich die Garantie des verfassungsrechtlichen Existenzminimums mit abwehrrechtlicher Dimension des Art. 25 Japanisches Verfassungsrecht suchen.

収録刊行物

  • 一橋法学

    一橋法学 17 (1), 65-148, 2018-03-10

    一橋大学大学院法学研究科

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