行政手続上の瑕疵の治癒 - 西ドイツの立法と論議を参考に -

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  • ギョウセイ テツズキジョウ ノ カシ ノ チユ ニシ ドイツ ノ リッポウ ト
  • Zur Heilung von Verfahrensfehlern bei Verwaltungsakten

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Zusammenfassung Die Frage, ob und wie Verfahrensfehler bei Verwaltungsakten nachträglich geheilt werden können, ist in Japan bisher nicht regelrecht diskutiert worden. Mit diesem Problem beschäftigt sich dieser Aufsatz. Nützlich ist dabei das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der BRD: § 45 VwVfG erklärt bestimmte Gruppen von Verfahrensmängeln für unbeachtlich, wenn sie bis zum Abschluß des Vorverfahrens bzw. bis zur Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage korrigiert werden. Diese Vorschrift hat jedoch die im Zusammenhang mit der Heilung bestehenden Zweifelsfragen nicht vollständig ausgeräumt, wie ein Blick auf die Rechtsprechung und Literatur darum zeigt. Abschließend scheint es angebracht, den Umfang, in dem die Nachholung die Heilung zur Folge haben kann, in Japan enger zu umgrenzen. Denn der Unterschied zwischen deutschem Widerspruchsverfahren und japanischem "Fufukumoushitate" läßt sich nicht übersehen.

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