有倉憲法学における教育権論

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  • ユウソウ ケンポウガク ニ オケル キョウイクケンロン
  • Arikuras Theorie der Bildungsrecht

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Prof. Arikura war ein Bahnbrecher der Erziehungsrechtswissenschaft und ein vortrefflicher Theoretiker der padagogischen Freiheit in Japan nach dem Weltkrieg. Er behauptet 1954 zum erstenmal die padagogische Freiheit in der unteren Schule und machte 1958 offentlich seine Theorie in der Kommentation der Erziehungsrecht bekannt, wo er die Lehrfreiheit der unteren Schule mit der Wissenschaftsfreiheit der Japanischen Verfassung (Artikel 23) begrundet. Aber seine eigentumliche Theorie gab kein weithin wirkendes Echo. Nach 1965 verbesserte er seine Theorie unter dem Einflus des Gerichtes uber die Schulbucher und vollendete sie systematisch. In dem Sinn der padagogischen Freiheit ist es charakteristisch, das die Aufsichtsbehorde nur die Ratschlagskompetenz fur die inneren Angelegenheiten der Lehrer hat, nicht die Befehlskompetenz. Folglich wird der Staat kein Adressat des Rechtes auf Bildung uber die inneren Angelegenheiten. In seiner Auffassung, die auf die umfangliche Freiheit von staatlicher Kontrolle beruht, bleibt als die Verfassungsinterpretation noch etwas Problematisches. Aber wegen des liberalen Charakters ist seine Theorie bemerkenswert.

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