ドイツ民主共和国での行政上の国民の権利保護  ―適法性の観点よりして―

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  • ドイツ ミンシュ キョウワコク デ ノ ギョウセイ ジョウ ノ コクミン ノ ケンリ ホゴ テキホウセイ ノ カンテン ヨリ シテ
  • DIE GEWAHRLEISTUNG DER RECHTE DER BURGER UND DER GESETZLICHKEIT IN DER STAATLICHEN VERWALTUNG DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK

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抄録

In der Abhandlung handelt es sich um die Sicherung der von der Arbeiter-und- Bauern-Macht geschaffenen sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Sorge um die Einhaltung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und um Gewahrleistung der Rechte der Burger ist dartiber hinaus nicht nur Sache der staatlichen Verwaltungsorgane, des Gesetzgebungsorgans und der Justizorgane, sondern ebenso eine grundlegende Aufgabe jeder ortlichen Volksvertretung fur ihren jeweiligen Zustandigkeitsbereich. Dabei besteht offensichtlich zwischen disen beiden Fragen ein unmittelbarer Zusammenhang, denn der Kampf um die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist seinem inhalt nach nichts anderes als der Kampf um die Durchsetzung des Willens der Werktatigen in der DDR, der nur mit der Hilf und der aktiven Teilnahme der werktatigen Massen selbst gefuhrt worden kan. Andererseits ist die Sicherung der gesetzlichen Rechte der Burger die entscheidende Voraussetzung fur ihre Bereitschaft, aktiv an der Verwaltung dieses Staates teilzunehmen. Die DDR bietet die Gewahr fur die erfolgreiche Durchsetzung der politischen Macht der Arbeiterklasse und der mit ihr verbundeten Werktatigen und dient der Festigung des sozialistischen Eigentums, dem Aufbluken einer fortschriftlichen Kultur, dem Stutz der Errungenschaften der Arbeiter und Bauern, der Steigerung des materiellen Wohlstandes des Volks sowie der Sicherung der gesetzlich garantierten Rechte der Burger. Deshalb bedeutet die sozialistische Gesetzlichkeit die unbedingte und strikte Einhaltung und Durchfuhrung der Gesetze, Verordnungen und der anderen auf ihnen beruhenden Rechtsakte durih alle Staatsorgane, Organisationen, Staatsfunktionare und Burger. Damit gewahrleistet die die Schutze fur den Rechten der Burger in der staatlichen Verwaltung der DDR. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist heute ein Grundprinzip fur die Tatigkeit aller Organe des Staatsapparates zur Sicherung der gesetzlich garantierten Rechte der Burger und zls Erziehung der Werktatigen sozialistischen Staats-und Rechtsbewustsein. Erstens hat es folgende Bedeutung ;

(A) Der Staat der Arbeiter und Bauern in der DDR verfugt uber alle erforderlichen Voraussetzungen, um die Einhaltung des Gesetze, Verordnungen und anderen Rechtsakte zt gewahrleisten. Durch die Erfullung einer standigen Aufsicht uber ihr Beachtung und Durchfuhrung unterbindet er jegliche Willkur und Gesetzlosigkeit, zicht alle Rechtsverletzer und Personen, die lJngesetzlichkeiten dulden, zur Verantwortung und schutzt mit seiner garrzenMacht die gesetzlich garantierten Rechte seiner Burger. Diese Rechtsakte aller Staatsorgane mussen hier den Gesetzen entsprechen. (B) Die Gesetze, Verordnung und andere Rechtsakte der staatlichen Organe, die den Willen der Werktatigen in staatlich autorisierter Form zum Ausdruck bringen, sind auf die Festigung und Entwicklung solcher gesellschaftlichen Verhaltnisse gerichtet, die den Werktatigen in der DDR vorteilhaft und genehm sind. Deshalb haben alle staatlichen Masnahmen auf der Grundlage und in Durchfuhrung der Verfassung, der Gesetze der Volkskammer, der Verordnungen und Beschlusse der Ministerrates oder anderer Rechtsakte staatlicher Organe ztr ergehen. (C) Die strenge Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und anderen Rechtsakte ist Pflicht aller staatlichen Organe, aller wirtscha{tlichen und kulturellen Einrichtungen, aller gesellschaf tlichen Organisationen, aller Burger und in erster Linie Staatsfunktionare. Alle staatliche Organe und Staatsfunktionare haben hier die aktive Verwirklichung der Gesetze, Verordnungen und Rechtsakte in ihrem Aufgabengebiet zt organisieren. Zweitens gehandelt es sich um die Mittel zur Sicherung der Rechte der Buger und der sozialistischen Gesetzlichkeit im besonderen folgende Paragraphen : §1 nie staatlichen Verwaltungsorgane zur Kontrolle der Durchfu.hrung in der DDR. §2 Die Allgemeine Aufsicht der Staatsanwaltschaft in der DDR. §3 Das Vorschlags-und Beschwerderecht der Burger und die frirmlichen Rechtsmittel in der Verwaltung der DDR. §4 Die Rolle der Gerichte bei der Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der staatlichen Verwaltung der DDR.

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