職業官僚制における地位と実体 : 官吏ストライキ禁止をめぐるドイツ基本法三三条五項と欧州人権条約一一条の衝突

書誌事項

タイトル別名
  • ショクギョウ カンリョウセイ ニ オケル チイ ト ジッタイ : カンリ ストライキ キンシ オ メグル ドイツ キホンホウ サンサンジョウ ゴコウ ト オウシュウ ジンケン ジョウヤク イチイチジョウ ノ ショウトツ
  • Status und Substanz im deutschen Berufsbeamtentum: Das Verhaltnis von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes und Artikel 11 der Europaischen Menschenrechtskonvention beim Streikverbot fur Beamte

この論文をさがす

抄録

ドイツの判例と通説の理解では官吏のストライキ権が基本法上排除されてきたが、2008年と2009年の欧州人権裁判所の判決でトルコ公務員のスト禁止が否定されたことがドイツ実務を揺さぶる。公勤務のうち被用者ならばその労働条件につき国家と交渉できるが、官吏の地位(職務)を持つ者にはその機能(役割)を問わず、労働協約締結を許さない、故にストライキも許さないという実務である。基本法33条5項が欧州人権条約11条を制約しうる、というのだ。しかし、2018年6月12日連邦憲法裁判所第2法廷判決(判例集148巻296頁)により、その機能でなく地位故にストを禁止するドイツ的立場は維持された。対トルコの人権裁判決を脱文脈化してドイツに適用すべきではなく、更に、一部官吏にストを認めれば職業官吏制の実体が失われる、と。この連邦憲法裁判決に、ドイツ国法学説は肯定的態度をとるだろう。官吏スト解禁は職業官吏制という憲法上の制度的保障を破壊すると。ケアステンの新労働争議法構想はこの点からスト解禁に反対するが、但しそれは、官吏ストと国家作用の調整という複合的な法的判断を合理化するという制度的保障のプラグマッティクな評価に依拠する。連邦憲法裁判決が密かに言及する官僚制の地位と実体に注目すれば、一つ、地位とは、そこに座れば公共善実現を課せられる職務であり、二つ、実体とは、この職務が単位となり集積構築される国家である、この意味での地位と実体から職業官僚制を理解する、イゼンゼーのいわば形而上学的な教義学こそが、連邦憲法裁の理解に適合しよう。憲法理論に根差した官吏スト禁止の再検討が待望される所以である。

In der deutschen Rechtsprechung ist das Streikverbot für Beamte grundgesetzlich anerkannt. In den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2008 und 2009 zu Fällen beschränkter Arbeitsrechte von türkischen öffentlichen Angestellten wird eine Beschränkung der Rechte jedoch nicht anerkannt. Dies wirkt sich negativ auf die deutsche Rechtspraxis aus, in der Angestellte im öffentlichen Dienst über ihre Arbeitsbedingungen mit dem Staat verhandeln können, während es den Beamten verboten ist, mit dem Dienstherrn einen Tarifvertrag abzuschließen und dafür zu streiken. Angesichts der Rechtsprechung des EGMR kollidiert nun der Grundgesetzartikel 33 Absatz 5 mit dem Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Mit dem Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12.06.2018 (BVerfGE 148, 296) wird trotzdem der deutsche Standpunkt bestätigt: Nicht wegen seiner Funktion, sondern wegen seines Status sei der Arbeitskampf den Beamten untersagt. In der Entscheidung heißt es, dass die Streitfälle in der Türkei nicht „entkontextualisiert“ auf die deutschen Rechtsangelegenheiten angewandt werden dürfen und dass die Einführung des Rechtsbegriffes der streikenden Beamten zur Substanzverletzung des deutschen Berufsbeamtentums führen könnten. Vermutlich wird das Ergebnis der Verfassungsrichter auch von Theorien unterstützt wie dem die Institutsgarantie hervorhebenden „Neuen Arbeitskampfrecht“ von Jens Kersten. Allerdings wird bei Kersten pragmatisch begründet, dass erst mit dem Institutionsdenken ein komplizierter Abwägungsvorgang rationalisiert werden könne. Josef Isensees Metaphysik des Berufsbeamtentums, die das das Gemeinwohl verwirklichende Amt als Status versteht und einen sich aus den Ämtern aufbauenden substanziellen Staat sieht, wird dem Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts noch stärker gerecht, das in seinem Urteil Status und Substanz des Beamtentums unauffällig erwähnt. Es ist zu erwarten, dass die Beschränkung des Beamtenstreiks verfassungstheoretisch überlegt wird, ob in Deutschland oder in Japan.

収録刊行物

  • 駒澤法学

    駒澤法学 19 (1), 23[76]-67[32], 2019-09

    駒澤大学法学部

詳細情報 詳細情報について

問題の指摘

ページトップへ