環境管理計画と行政に対する強制執行

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  • カンキョウ カンリ ケイカク ト ギョウセイ ニ タイスル キョウセイ シッコウ
  • Die Zwangsvollstreckung gegen die Verwaltung auf der Basis von der Umweltplanung

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抄録

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher allgemeiner Leistungsurteile auf Fortschreibung von Luftreinhalteplänen. In den letzten Jahren gab es auf einem Planungsrechtsfeld massive und spektakuläre Konflikte zwischen Verwaltungsgerichten und Behörden, die Vollstreckungsfragen aufwerfen. Eigentlich wäre es natürlich im Rechtsstaat, dass alle Träger öffentlicher Gewalt Gerichtsurteile respektieren und freiwillig befolgen. In Deutschland gibt jedoch die Verwaltungsgerichtsordnung die Möglichkeit, behördliche Handlungen mittels Zwangsvollstreckung zu erzwingen. Nach § 172 VwGO kann also das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung gegen die Behörde ein Zwangsgeld bis zehntausend Euro durch Beschluß androhen, nach fruchtlosem Fristablauf festsetzen und von Amts wegen vollstrecken, wenn sie der ihr in der gerichtlichen Entscheidung auferlegten Verpflichtung nicht nachkommt. Zum Beispiel wurde zwar in München das vom Verwaltungsgericht festgesetzte Zwangsgeld an die Staatsoberkasse bezahlt, doch beharrlich kam der Freistaat weiterhin seiner Verpflichtung nicht nach, das verwaltungsgerichtliche Urteil zu erfüllen. Daher wird derzeit die effektive Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Urteile diskutiert. Vor allem wird erörtert, ob einem Amtsträger die Zwangshaft bei Nichtbeachtung gerichtlicher Entscheidungen drohen kann. Schlussendlich besteht allerdings über diese Zwangsvollstreckung die Gefahr, dass das Gericht hierdurch die Entscheidungsbefugnisse der für die Verkehrsplanung zuständigen Behörden aushebelt, obwohl für eine umfassende Verkehrsplanung eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile notwendig ist.

収録刊行物

  • 駒澤法学

    駒澤法学 19 (3), 92[1]-64[29], 2020-02

    駒澤大学法学部

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