法律・措置法律・ノモス

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  • ホウリツ ソチ ホウリツ ノモス

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抄録

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Der Begriff Gesetz, dessen verschiedenen Momenten - z.B., Allgemeinheit, subjektive Rechtsbezogenheit und Moralneutralität -jetzt häufig angegriffen werden, soll durch die Analyse des Begriffs "Massnahmegesetzes" überprüfen werden. Einen Ursprung des Begriffs entdeckte earl Schmitt in den Unterschied zwischen Gesetz und Maßnahme, oder zwischen dem Rechtsidee Verwirklichenden und dem auf Zwecke Zielenden, der aber später durch den Begiff Nomos als konkrete Ordnung aufgehoben wird. Sein Gesetzesbegriff wirkt nicht ordnend oder konstituierend, sondern nur normatistisch und technish. Schmitts Schüler Ernst Forsthoff verschmelzt jedoch den Gesetzesbegriff und den Maßnahmebegriff zu einen neuen Begriff "Massnahmegesetz," damit er das Gesetz als etisches betont. Insbesondere zielt seine Übersetzung von Montesquieus "Vom Geist der Gesetze" auf die Aufklärung des bestimmten, hinter den Gesetzen verborgenen Menschenbild, die zum Gegensatz zwischen technischem Maßnahmegesetz und etischem Gesetz führt. Gesetzbegriff Forsthoffs wirkt ordnend und konstituierend.

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