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- 田熊 文雄
- 岡山大学文学部
書誌事項
- タイトル別名
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- Der Staatsgedanke der Kodifikation im Zeitalter der Aufklarung : Zum geschichtlichen Charakter der preuBischen Monarchie im ausgehenden 18. Jahr-hundert
- 啓蒙期法典編纂の国家思想--18世紀末プロイセン王国の歴史的性格をめぐって
- ケイモウキ ホウテン ヘンサン ノ コッカ シソウ 18セイキマツ プロイセン
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説明
In dieser Untersuchung geht es im wesentlichen um folgende Fragen : Wie faBten die Kodifikatoren die Rechtsunsicherheit in der preuBischen Monarchie bei der Kodifikation auf? Und warum bejahten sie positiv die ,,uneingeschrankte Monarchie", obwohl sie den rechtsstaatlichen Gedanke befurworteten? Um diese Probleme zu klaren, versuche ich folgende Punkte zu untersuchen. 1.Die Grundkonzeption der Kodifikation des ,,burgerlichen Gesetzbuches" : die Bedeutung der fehlenden Trennung von offentlichem-und Privatrecht. Zuerst habe ich danach gefragt, warum das burgerliche Gesetzbuch als das umfassende, die offentlichen Rechtsverhaltnisse der Burger enthaltende Gesetzbuch entstanden war. Damals war es den Kodifikatoren selbstverstandlich, daB ein burgerliches Gesetzbuch keine Konstitution enthalten konnte. Aber die Rechtsverhaltnisse zwischen Staatsoberhaupt und seinen Burgern waren dabei nicht ausgeschlossen. Im AnschluB an damalige Privatrechtsauffassung dachte Svarez, daB Materien, die unmittelbare Folgen fur subjektive Rechte einer Privatperson ergeben konnten, auch dann in das "Privatgesetzbuch" gehorten, wenn sie ihren Ursprung in eigentlich offentlich-rechtlichen Verhaltnissen hatten. Bei ihm befand sich keine klare Scheidung zwischen offentlichen- und privatrechtlichen Bestimmungen, indem er Gemeinwohlbindungen auch in die Zivilgesetze verlegte und so Zivil-und Polizeigesetze sich uberschneiden lieBen. Von dieser Grundhaltung aus war das Allgemeine Landrecht konzipiert. Solche umfassende Privatrechtsauffassung als ganze Lebensordnung der Burger war bezeichnend fur die preuBischen Justizbeamten und solche Auffassung zeigte ihre rechtliche Denkweise und zugleich auch ihre politische Stellungnahme. 2.Die Stellung des Beamtenstandes im Staatsrecht und die Entstehung der Oberschicht des Burgertums : der Hintergrund der preuBischen Aufklarung. In diesem Abschnitt analysierte ich die Bestimmungen der Stellung des Beamtenstandes im Allgemeinen Landrecht. Das Beamtenbild als der allgemeinem Wohl dienende Stand und Stellungsgarantie des Beamten waren charakteristisch fur das Zeitalter der Aufklarung. Ich glaube, daB die Kodifikatoren den Beamtenstand einem staatsrechtlichen Bestandteil der preuBischen Monarchie zu machen versuchten. Zivilbeamten in der zweiten Halfte des 18. Jahrhunderts stammten zu nicht geringerem Teil aus der Oberschicht des Burgertums, des ,,eximierten" Burgertums. Dieser durch den absolutistischen Staat geschaffene privilegierte Gerichtsstand stellte die soziale Grundlage der preuBischen Aufklarung dar. Ihr StaatsbewuBtsein und ihre Staatsorientierung lassen sich aus ihrem sozialen Charakter erklaren. Dieses Burgertum war damals Haupttraiger der offentlichen Meinung in PreuBen. Und Svarez versuchte die Gesetzgebung auf der burgerlichen Meinung basieren zu lassen. Somit war die Kodifikation zum Teil das Produkt dieser burgerlichen Offentlichkeit. 3.Die Trennung der Justiz von der Verwaltung und die rechtliche Kontrolle der Verwaltung durch die Justiz : zur Entstehung des Ressortreglements von 1797. Wenn die Kodifikatoren den rechtsstaatlichen Gedanke ohne unmittelbare Teilnahme der Burger an der Gesetzgebung verwirklichen muBten, so war die Ressortsbeziehung von Justiz und Verwaltung (,,Polizei") ein sehr wichtiges Problem fur die Justizbeamten, um Rechte der Burger gegen Verwaltungswillkur zu schutzen. Dabei war das zentrale Problem die Beseitigung der Kammerjustiz. So verfolgte ich die Entstehungsgeschichte des Ressortreglement von 1797, die die Trennung der Justiz von der Verwaltung und damit die Beseitigung der Kammerjustiz zunachst in Neu-OstpreuBen verwirklichte. Mit der Untersuchung dieser Probleme habe ich die Rolle und Eigentum-lichkeit der Aufklarung und der Beamtenschaft und dadurch den geschichtlichen Charakter der preuBischen Monarchie in dieser Zeit herausgearbeitet. In dieser Beziehung durfte man wohl von einem ,,burokratischen Konstitutionalismus" sprechen.
収録刊行物
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- 史学雑誌
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史学雑誌 92 (1), 1-39,135-133, 1983
公益財団法人 史学会
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詳細情報 詳細情報について
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- CRID
- 1390282680111875840
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- NII論文ID
- 110002368116
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- NII書誌ID
- AN00101377
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- ISSN
- 24242616
- 00182478
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- NDL書誌ID
- 2516964
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- 本文言語コード
- ja
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- データソース種別
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- JaLC
- NDLサーチ
- CiNii Articles
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- 抄録ライセンスフラグ
- 使用不可