「ラムドール論争」について

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  • Über den <sub>"</sub>Ramdohr-Streit“
  • ラムドール ロンソウ ニ ツイテ

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抄録

An Weihnachten 1808, als "ein zum Altarblatt bestimmtes Landschaftsgemälde“ C. D. Friedrichs in seinem Atelier öffentlich ausgestellt wurde, erregte es in Dresden großes Aufsehen. Dieses Gemälde, genannt das "Kreuz im Gebirge“ oder der "Tetschener Altar“, rief große Bewunderung hervor, aber es erfuhr auch heftige Ablehnung. Der Kunstkritiker F.W.B.v. Ramdohr schrieb eine lange, polemische Kritik, die er in einer Zeitung abdrucken ließ. Daraus entwickelte sich der berühmte "Ramdohr-Streit“. Dagegen verteidigten die Maler F. Hartmann und G. v. Kügelgen öfentlich den Angegriffenen.<br>In seinem Artikel lehnte Ramdohr die Idee einer Landschaft als Altarblatt ab, und bemängelte, daß der Maler dafür die "wesentlichen Vorzüge der Landschaftsmalerei“ geopfert und das "selbständige Kunstwerk zu einem bloßen Symbole“ herabgesetzt hat. Seiner Ansicht nach soll das "gute Landschaftsbild“ in Vorder-, Mittel-, und Hintergrund aufgeteilt sein, und auch den "harmonischen Effekt“ der Farbe hervorbringen. So bewunderte er die sogenannte "Ideallandschaft“ oder "Heroenlandschaft“, die in ihrem Aufbau die hierarchische Lebensstruktur im Feudalismus ganz genau widerspiegelt. Wenn er vom Landschaftsmaler forderte, nach seinem "guten Geschmack“ die "gut zusammengesetzte Landschaft“ zu liefern, so meinte er: der Landschaftsmaler solle durch die "Wohlgestalt der Linienperspektive“ und den "Reiz der Luftperspektive in Farbe und Licht“ die feudalistische Lebensstruktur mit einem schönen, dunstigen Schleier wiedergeben. Der Landschaftsmaler, der aufgrund des Gesetzes der Linien- und Luftperspektive eine Landschaft gut komponieren soll, verzaubert bewußt oder unbewußt im Auftrag eines Königs die Wirklichkeit in eine schöne Landschaft. Dabei verschmilzt der Maler seinen eigenen Horizont und den eines Königs zu einer Einheit. Wer eine vom herrschenden Blick des Malers und zugleich eines Königs völlig durchdrungene Landschaft, sich "ästhetischen Rührungen“ hingebend und entfernt vom wirklichen Leben, genießt, ist auf den Horizont eines Königs gebannt. Somit ist die Perspektive, mittels deren der Maler "Mannigfaltigkeit“ und "Harmonie“ von Formen und Farben hervorbringt, nichts anders als ein Werkzeug der Politik. Das "selbständige Kunstwerk“ ist eine listige, politische Einrichtung. Die selbständige Kunst übt mit naiven, interesselosen Gebärden am folgenreichsten eine politische Funktion aus, das heißt, eine politisch, sozial institutionelle Funktion. Der Begriff von der Selbständigkeit der Kunst, an dem sich Ramdohr festhielt, gehört zur politischen Kategorie. In dem Maler Friedrich, dessen Bild "von der gewöhnlichen Bahn abweicht“, sah der scharfsinnige Ramdohr im ganzen Sinn des Wortes einen radikalen Revolutionär.<br>Der "Streit“ wurde in seiner wesentlichen Dimension nicht weit genug ausgetragen. Der wichtigste Grund dafür lag darin, daß die Verteidiger ebenfalls keinen Zweifel an der Selbständigkeit der Kunst hatten und sich als "ausübende Künstler“ in der Institution der Kunst naiv gebärdeten. Ihre Argumente waren nichts anders als Versuche, die Malerei Friedrichs vom Verdacht, das Heiligtum der selbständigen Kunst entweiht zu haben, zu reinigen und damit die revolutionäre Potentialität an Friedrichs Bild wirkungslos zu machen. Indem sie Friedrich und dessen Bild verteidigten,

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