保障国家と公法理論 : ドイツ規制緩和における国家任務の位置<論文>

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  • 保障国家と公法理論--ドイツ規制緩和における国家任務の位置
  • ホショウ コッカ ト コウホウ リロン ドイツ キセイ カンワ ニ オケル コッカ ニンム ノ イチ

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抄録

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Die Reform der Bahn, der Post und der Telekommunikation seit den 90er Jahren in Deutschland hat nicht zu einem ,,Ruckzug des Staates“ oder ,,Sterben des Sozialstaates“ gefuhrt, sondern statt dessen das Konzept des Gewahrleistungsstaates geschaffen. Mit diesem Begriff wird der an seiner konkreten Gemeinwohlverantwortung festhaltende Staat bezeichnet, der auf die Instrumente zur unmittelbaren Aufgabenerfullung verzichtet, aber mit Vertrauen in die Selbstregulierungsfahigkeit der Zivilgesellschaft die Infrastruktur fur die Verwirklichung offentlicher Interessen bereitzustellen sucht. Um den Forderungen nach Verwaltungsreformen wie Privatisierung oder Deregulierung nachzukommen, die durch den Druck der Europaisierung und der Internationalisierung entstehen, ist es notwendig, die Krafte der gesamten Sozialwissenschaften einschlielich der Rechtswissenschaften in diesem Projektbereich einzusetzen. Daher stammt das neue Leitbild vom Gewahrleistungsstaat, um das herum ein interdisziplinares Kooperationsnetzwerk aufgebaut wird. Insbesondere in der Rechtswissenschaft entstehen verschiedene Versuche von Reformen der Rechtsdogmatik, die sich als ,,Neue Verwaltungsrechtswissenschaft“ bezeichnen. Um einige bedeutende Beispiele zu zeigen, soll der Begriff des Schutzbereichs der Grundrechte durch den des Gewahrleistungsgehalts der Grundrechte ersetzt werden. Dabei ist aber die Wesentlichkeitstheorie des Gesetzesvorbehalts zu strikt fur die heutige Politik, die eine Public-Private-Partnership fordern will. Diese neuartigen Meinungen sind vom Bundesverfassungsgericht teilweise bereits anerkannt, zu dessen Richtern einige die neuen Stromungen unterstutzenden Staatsrechtswissenschaftler ernannt werden. Ist jedoch das Konzept des Gewahrleistungsstaatesuberhaupt ein Konzept von Staat? Vergeblich sucht man eine Betrachtunguber den Staat selbst in diesem Konzept. Jede Staatstheorie muss aber eine Theorie vom Staat sein.

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