ドイツ請負契約法における瑕疵責任 : 引取りの意義を中心に(1)

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  • Die Mängelhaftung beim BGB-Werkvertrag (1): Die Bedeutung der Abnahme
  • ドイツ ウケオイ ケイヤクホウ ニ オケル カシ セキニン : ヒキトリ ノ イギ オ チュウシン ニ(1)

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抄録

Die Frage, ob der Besteller im Werkvertragsrecht bereits vor der Abnahme des Werks Mängelrechte geltend machen kann, ist seit Langem umstritten in dem deutschen BGB. Nunmehr hatte der VII. Zivilsenat (BeckRS 2017, 101777, BeckRS 2017, 102864, BeckRS 2017, 103136) gleich in drei Entscheidungen Gelegenheit, zu dieser Problematik Stellung zu nehmen. Der Senat entscheide, dass der Besteller Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks geltend machen könne. Der Besteller ist gemäß § 640 Abs.1 BGB verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Und die Abnahme bringt für das Werkvertragsrecht zahlreich Wirkungen mit sich. Zu Recht wurde die Abnahme als der Angelpunkt des Werkvertragsrecht bezeichnet. Der Beitrag befasst sich mit der Bedeutung der Abnahme im Werkvertragsrecht.

収録刊行物

  • 廣島法學

    廣島法學 42 (4), 188-156, 2019-03-15

    広島大学法学会

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