Ein Beitrag über den Konflikt zwischen Gemeindeordnung und Gesellschaftsrecht : Zum Weisungsrecht auf den Aufsichtsrat der kommunaler Beteiligungsgesellschaft

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  • ゲマインデ法と会社法の衝突に関する一検討 : 自治体参加会社の監査役会に対する指図権を素材として
  • ゲマインデホウ ト カイシャホウ ノ ショウトツ ニ カンスル イチ ケントウ : ジチタイ サンカ ガイシャ ノ カンサヤクカイ ニ タイスル サシズケン オ ソザイ ト シテ

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Abstract

Der Beitrag befasst sich mit dem Konflikt zwischen Gemeindeordnung und Gesellschaftsrecht. Nach der Regelungen der Gemeindeordnungen, die die Gesetzgeber der Länder setzen, müssen die Gemeinden den angemessenen Einfluß auf kommunalen Beteiligungsgesellschaften nehmen. Um der Anforderung zu genügen, entsenden sie den Vertreter, der an kommunale Weisung verbunden ist. Darin entsteht der Konflikt zwischen Gemeindeordnung und Gesellschaftsrecht, da der Vertreter, der zugleich als Ratsmitglied tätig ist, wird Mitglied des Aufsichtsrat. Hier gilt der Vorrang des Bundesrecht. BverwG hat im Wege der Auslegung der Satzung den Konflikt gelöst. Weisungsrecht ist der Mechanismus, damit die Gemeinden öffentlichen Interessen sichern können, ohne die Eigenverantwortlichleit des Aufsichtsrats zu beeinträchtigen.

Journal

  • 一橋法学

    一橋法学 15 (3), 279-307, 2016-11-10

    一橋大学大学院法学研究科

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