Rechtsprobleme für Strategien zur Elektromobilitätsförderung

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  • 電気自動車の普及促進策と法的課題
  • デンキ ジドウシャ ノ フキュウ ソクシンサク ト ホウテキ カダイ

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Dieser Beitrag befasst sich mit Nutzeranreizen für Elektrofahrzeuge. Dabei geht es nicht nur um den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, sondern auch um das Privileg zur Nutzung von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr. In Deutschland ist das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge(Elektromobilitätsgesetz―EmoG)vom 5. 6. 2015 in Kraft getreten. Das Gesetz hatte wegen ordnungsrechtlicher Fragen eine lange und schwierige Vorgeschichte, da das Straßenverkehrsrecht als Polizei- und Ordnungsrecht präferenzund privilegienfeindlich ist. Im Folgenden wird zunächst auf die Vorgeschichte dieses Gesetzes eingegangen und wird ein Überblick gegeben. Dem Gesetz zufolge sind Bevorrechtigungen möglich 1)für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, 2)bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen, 3)durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten, 4) im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen(§ 3 Ⅳ EmoG). Dann wird vor allem Einrichtung von Sonderparkzonen für Elektrofahrzeuge, die mit öffentlich zugänglichen Ladestationen im Zusammenhang steht, und Mitbenutzungsrechte an Bussonderfahrstreifen erörtet. Abschließend wird die Verkehrslenkung durch die Verzahnung von Planungsrecht betrachtet, weil bei dieser Maßnahme die rechtsfehlerfreie Abwägung der gegenläufigen Interessen vorzunehmen ist.

Journal

  • 一橋法学

    一橋法学 17 (2), 163-187, 2018-07-10

    一橋大学大学院法学研究科

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