Ausgestaltung und Konkretisierung der Garantie eines verfassungsrechtlichen Existenzminimums: Aus den Entscheidungen von BVerfG und BFH

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  • 最低生活保障の法理の形成と具体化(1) : 連邦憲法裁判所と連邦財政裁判所の判例を素材として
  • サイテイ セイカツ ホショウ ノ ホウリ ノ ケイセイ ト グタイカ(1)レンポウ ケンポウ サイバンショ ト レンポウ ザイセイ サイバンショ ノ ハンレイ オ ソザイ ト シテ

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Abstract

Der Art. 25 Japanisches Verfassungsrechts garantiert menschenwürdiges Existenzminimum, dem der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG in Deutschland entspricht. Das sichert ein Abwehrrecht gegen Eingriff des Staat, d.h. das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums, das durch den BVerfGE 82, 90 in 1990 ausgeprägt hat. In der Gegenwart wird dies vom nicht nur BVerfG, sondern auch Fachgericht BFH konkretisiert. Der Aufsatz wird daher zwei Stufen geteilt : Erstens sieht die Entscheidungen des BVerfG über das Existenzminimum vor 1990 und dementsprechende Lehre(Ⅰ), zweitens klärt sich dieses Konkretisierung im BFH(Ⅱ). Durch die Arbeit möchte ich einen Anhalt für das Annehmen einer Garantie des verfassungsrechtlichen, abwehrrechtlichen Existenzminimums des Art. 25 Japanisches Verfassungsrecht finden.

Journal

  • 一橋法学

    一橋法学 18 (1), 273-312, 2019-03-10

    一橋大学大学院法学研究科

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