Description
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Äußerungen sind, in der Regel, interpretationsfähig und interpretationsbedürftig. Ein Äußerungsverbot mit untragbaren Äußerungsauslegung der öffentlichen Gewalt ist verfassungwidrig, weil sie in letzter Konsequenz auch die verfassungrechtlich geschützte Äußerung beschränken kann. Im Fall “Artikel 9-Haiku” hat ein Gemeindehaus die Veröffetlichung eines Haikus, das eine den Schutz des Artikel 9 JV einfordernde Frauendemonstration beschrieben hat, aufgrund der politischen Neigung des Haikus, aber ohne Berücksichtigung anderer Auslegungsmöglichkeit, verboten. Das Gericht hat mit Recht entschieden, dass das Gemeidehaus wegen der unvollkommenen Auslegung des Haikus einen Schadenersatz für die Nichtveröffetlichung zahlen muss. Hier wurde die Freiheit auf dichterische Äußerung geschutzt. Im Fall “Richterstwitter” hat das Gericht dagegen eine Meinungsäußerung eines Richters auf Twitter durch eine untragbare Auslegung als Ehr verletzung interpretier t und ihn verurteilt. Hier hat das Gericht verfassungswidrigerweise die Meinungsfreiheit verletzt. Die verfassungsrechtliche Bedeutung der Tragbarkeit einer Äußerungsauslegung ist bei der Beschränkung dieser Äußerung besonders zu berücksichtgen.
Journal
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- 社会科学論集 = SHAKAIKAGAKU-RONSHU (The Social Science Review)
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社会科学論集 = SHAKAIKAGAKU-RONSHU (The Social Science Review) 162 1-13, 2020
埼玉大学経済学会
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Details 詳細情報について
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- CRID
- 1390853650608851968
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- NII Article ID
- 120007126345
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- ISSN
- 05597056
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- Web Site
- http://id.nii.ac.jp/1586/00019288/
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- Text Lang
- ja
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- Article Type
- departmental bulletin paper
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- Data Source
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- JaLC
- IRDB
- CiNii Articles